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Operationen von solchen Muttermalen, die das Risiko späterer Entartung beinhalten, Entfernung von Talgzysten und Fettgewebswucherungen, Eröffnung und operative Sanierung von Abszessen an der Haut, Korrektur angeborener Fehlbildungen (z.B. Blutschwämme, Naevi sebacei).
Lichtschäden (aktinische Keratosen, Morbus Bowen, Cornu cutaneum), Basaliome (Basalzellkrebs), Spinaliome (Stachelzellkrebs), Melanome („schwarzer Krebs“) und weitere Tumoren.
Üblicherweise werden die Hautveränderungen operativ entfernt und für die mikroskopische Überprüfung (Histologie) eingeschickt. Bei oberflächlich beginnenden Hautveränderungen reicht gelegentlich auch eine intensive Kältebehandlung mit flüssigem Stickstoff aus.
Bei operativer Entfernung der oben genannten Hautveränderungen erfolgt zumeist ein Wundverschluss mittels Unterhautnaht und zusätzlicher Hautnaht. Nur selten sind weiterführende Maßnahmen wie z.B. eine Hautverpflanzung notwendig.
Das Operationsrisiko bei den vorgenannten Eingriffen ist zumeist gering, da es sich um relativ oberflächliche Eingriffe handelt. Grundsätzlich ist das Risiko einer Wundinfektion oder einer verzögerten Wundheilung gegeben.
Außerhalb der kassenärztlichen Versorgung bieten wir die Korrektur von diversen kosmetischen Hautveränderungen an. Da wir hierbei häufig die Lasertechnik einsetzen, haben wir die diesbezüglichen Informationen der Rubrik „Therapie - Laser“ zugeordnet.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns ausschließlich auf Operationen auf hautärztlichem Gebiet beschränken, um optimale Qualität zu bieten. Falls Operationen notwendig sind, die unser Fachgebiet überschreiten, ist ein operatives Zentrum in unmittelbarer Nähe unserer Praxis gelegen.
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